Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 8. März

In der Nacht von Sonntag auf Montag hat sich der Koalitionsausschuss in Berlin auf eine Investitionsoffensive für Deutschland geeinigt. Dabei sollen nicht nur die Investitionen erhöht, sondern auch Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Von 2025 bis 2030 rechnet der Koalitionsausschuss mit zusätzlichen Investitionsausgaben von etwa 70 Mrd. Euro. Neben öffentlichen Investitionen sollen auch private Investitionen durch steuerpolitische Maßnahmen gestärkt werden.

Bundestagsabgeordnete Katrin Staffler begrüßt diese Beschlüsse: „Der Bund sorgt für Investitionen auf Rekordniveau. Es ist ein gutes Signal, dass die Investitionsausgaben nun weiter steigen sollen. Noch wichtiger ist jedoch, dass Investitionen auch tatsächlich vor Ort ankommen. Deshalb sollen Maßnahmen zu mehr Koordination sowie schnellerer Planung und Genehmigung eingeführt werden, damit die Ausgaben noch schneller da ankommen, wo sie benötigt werden“.

Ein besonderer Schwerpunkt der Offensive liegt auf Investitionen in die Bundesverkehrswege und den Wohnungsbau. „Es ist eine gute Nachricht für Dachau und Fürstenfeldbruck, dass Mittel angehoben werden, die die Reaktivierung von Brachflächen finanzieren. Dies ist eine dringende und sinnvolle Hilfe für den Bau neuer und bezahlbarer Wohnungen“, so die Abgeordnete weiter. Die große Koalition wird zudem die Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau fortsetzen und über die ursprünglich zugesagten Mittel hinaus 2,5 Mrd. Euro bereitstellen.

Bei den Diskussionen um die Investitionen hat der Koalitionsausschuss auch die aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus besprochen. „Kein Unternehmen darf wegen des Virus in Insolvenz geraten und kein Arbeitnehmer darf seinen Arbeitsplatz verlieren“, betont Staffler. „Daher begrüße ich es sehr, dass wir nun wichtige Maßnahmen schnell und zuverlässig auf den Weg bringen“. Zu diesen Maßnahmen gehört die Verbesserung des Kurzarbeitergeldes. Im Detail soll das Quorum der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10% abgesenkt werden. Außerdem sollen auch Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld beziehen können und Sozialversicherungsbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet werden. Diese Verordnungen sollen zunächst bis Ende des Jahres befristet werden.