„Ich lehne den Vorschlag von Bundesminister Scholz zur Reform der Grundsteuer entschieden ab“, so die Bundestagsabgeordnete Katrin Staffler. Der Bundesminister sprach sich für eine wertabhängige Bemessungsgrundlage aus, bei der es insbesondere auf die Nettokaltmieten ankommen soll. „Bezahlbarer Wohnraum ist eine der wichtigsten und drängendsten Fragen unserer Zeit. Wir brauchen dafür schnelle und effektive Lösungen. Das nun vorgeschlagene wertabhängige Modell würde unsere bisherigen Bemühungen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, deutlich zurückwerfen“, erklärt Staffler.

Sie verweist dabei vor allem auf eine aktuelle, vom Handelsblatt veröffentlichte Statistik. Demzufolge landet Germering mit einem Durchschnittspreis von 12,20 € pro m2 derzeit auf Rang drei der zehn Städte mit den teuersten Neuvertragsmieten, die Stadt Dachau mit 11,50 € auf Rang 6 und die Stadt Olching mit 11,10 € auf dem 9. Rang. „Eine Reform der Grundsteuer darf deshalb keinesfalls zu einer Steigerung der bereits sehr hohen Mieten in der Region führen“, betont die Bundestagsabgeordnete.

Der Vorschlag von Bundesminister Scholz sieht vor, dass die Vermieter die Kosten für die Grundsteuer auf die Mieten umlegen. Um Mietsteigerungen vor allem in Ballungsräumen abzufedern, soll die sogenannte Steuermesszahl gesenkt werden. Das Modell führt daher zu automatischen Steuererhöhungen, wenn die Mieten steigen. Die Bayerische Staatsregierung hatte sich hingegen für ein wertunabhängiges Modell ausgesprochen. Dabei soll die Grundsteuer allein auf Grundlage der Grundstücksgröße und der Wohn- bzw. Nutzfläche berechnet werden. Es werde somit sichergestellt, dass sich für alle Betroffenen ein geringer administrativer Aufwand ergibt.

Im Juni 2016 hatten sich die Finanzminister der Länder auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt, nachdem das Bundesverfassungsgericht die veralteten Bemessungsgrundlagen bei der Berechnung der Grundsteuer stark kritisierte. Nun hat der Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit, eine Neuregelung zu treffen.