Vor der sitzungsfreien Zeit blickt die CSU-Abgeordnete auf die Arbeit der Ampel-Koalition in den letzten Wochen kritisch zurück.

Gerade die letzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause hatte es in sich: Mit der Verabschiedung des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2024 wurden die Sparpläne der Ampelregierung bekannt, dann stoppte das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Heizungsgesetz und auch die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht notwendig gewordene Neuregelung der Sterbehilfe blieb erfolglos.

Vor allem das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum GEG ist für Staffler ein Offenbarungseid für das aktuelle Regierungshandeln: „Nach monatelangem Streit hat die Ampel versucht, den Gesetzentwurf innerhalb einer Woche durch Anhörung, Bundestag und Bundesrat zu peitschen, ganz nach dem Motto Augen zu und durch und dann ab in die Sommerpause. Ich bin froh, dass diesem Stil nun ein Riegel vorgeschoben wurde.“

In dieser Woche hat das Bundeskabinett außerdem den Regierungsentwurf für den Haushalt 2024 verabschiedet. Damit wurde auch bekannt, dass die Bundesfamilienministerin plant, die Bemessungsgrenze beim Elterngeld auf 150.000 Euro des zu versteuernden Jahreseinkommens abzusenken. Für Katrin Staffler, die selbst Mutter eines Sohnes ist, ist das ein Schlag ins Gesicht für viele junge Familien: „Das von der CDU/CSU eingeführte Elterngeld ist die erfolgreichste familienpolitische Leistung in Deutschland und trägt wesentlich zur Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Als Union werden wir deshalb alles daran setzen, die Kürzungen zu verhindern.“

Zudem stand in dieser Woche für die Parlamentarier eine schwierige Entscheidung an: Der Bundestag war aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gefordert, die Sterbehilfe in Deutschland neu zu regeln. Der Deutsche Bundestag hatte sich bereits vor einigen Jahren mit großer Mehrheit dafür entschieden, denjenigen Grenzen zu setzen, die die Hilfe zur Selbsttötung als eine Art Geschäft etablieren wollen. In der damaligen Form ist die gesetzliche Regelung jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Im Zuge dessen wurden aus der Mitte des Parlaments mehrere Gesetzentwürfe erarbeitet. „Selten fiel mir eine Entscheidung so schwer. Letztendlich bin ich meinem Gewissen gefolgt und habe keinem der Gesetzentwürfe zugestimmt. In einer schriftlichen Erklärung habe ich zu Protokoll gegeben, dass wir meines Erachtens in Deutschland in der psychologischen und medizinischen Begleitung von schwerstkranken Menschen und Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht alles tun, um diese bestmöglich zu versorgen und ihnen die Hilfe zu Teil werden lassen, die sie benötigen. Erst wenn hier alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann in meinen Augen sichergestellt werden, dass eine Entscheidung zur Selbsttötung das absolut letzte Mittel der Wahl bleibt. Das hat aus meiner Sicht keiner der Gesetzentwürfe ausreichend in den Blick genommen.“, betont die CSU-Abgeordnete. Letztendlich erhielt keiner der Gesetzentwürfe die nötige Mehrheit im Parlament, sodass sich der Bundestag dieser Thematik erneut im Herbst annehmen muss.

Nach einer anstrengenden Woche zieht Staffler ein Fazit: „Das Regierungshandeln der letzten Monate war geprägt von Streitereien und einem handwerklich unsauberen Politikstil. Die Ampelparteien werden sich während des Sommers fragen müssen, ob sie so weiterregieren wollen.“

Die sog. parlamentarische Sommerpause dauert in der Regel von Juli bis August. In dieser Zeit finden keine Sitzungen im Bundestag statt. Die nächste Sitzungswoche beginnt in diesem Jahr wieder am 4. September 2023.