Stärkung des Ehrenamtes im Jahressteuergesetz 

Am 16. Dezember hat der Deutsche Bundestag ein breites Unterstützungspaket für das Ehrenamt beschlossen. Neben höheren Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen wird auch Bürokratie für kleinere gemeinnützige Organisationen abgebaut. 

Mit dem Paket zur Stärkung von Vereinen und Ehrenamtlichen wird die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr angehoben. Auch die Ehrenamtspauschale steigt von 720 Euro auf 840 Euro. Zudem gibt es Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen: Beispielsweise wird die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft. 

Katrin Staffler (CSU) begrüßt den Entschluss: „Bei uns vor Ort leisten Vereine und Ehrenamtliche extrem wichtige Arbeit: Egal, ob auf dem Sportplatz, bei der Freiwilligen Feuerwehr und dem THW, in der Kirche, in sozialen Einrichtungen oder in vielen anderen Vereinen und Organisationen. Diese unverzichtbare Arbeit hält unsere Gesellschaft zusammen, das zeigt sich jetzt in der Krise besonders. Deshalb ist es wichtig, dass wir sie mit Steuerentlastungen und Bürokratieabbau konkret unterstützen“. 

Das Ehrenamtspaket ist Bestandteil des Jahressteuergesetzes, das außerdem eine dauerhafte Entlastung für Alleinerziehende und die Einführung einer Home-Office Pauschale enthält: 

Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wird dauerhaft um mehr als das Doppelte erhöht. Somit beträgt der zusätzliche Steuerfreibetrag auch zukünftig 4.008 Euro (zuvor 1.908 Euro). 

Für die Jahre 2020 und 2021 wird eine Home-Office-Pauschale von bis zu 600 Euro pro Jahr eingeführt. Der separate Nachweis eines Arbeitszimmers wird nicht mehr notwendig sein, um von der Pauschale von maximal 120 Tagen á fünf Euro zu profitieren. 

Die Regelungen sollen bereits zum Jahresbeginn 2021 in Kraft treten.