Erste Kommunen entfernen nach einem BGH-Urteil Badeinseln und gelten so als „Spaßverderber“
Staffler und Miskowitsch plädieren für praxisnahe Regelung
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes entfernen die ersten Kommunen Badeinseln und Badestege in Naturbädern. Hintergrund ist, dass die Kommunen laut einem Urteil für Unfälle im Zusammenhang mit „künstlich aufgestellte Einrichtungen“ in Haftung genommen werden können. Die Bundestagsabgeordnete Katrin Staffler und der Landtagsabgeordnete Benjamin Miskowitsch bedauern dieses Urteil, da es die Gestaltungsfreiheit der Kommunen einschränkt und liebgewonnene Einrichtungen wie Badeinseln an manchen Stellen verschwinden.
Benjamin Miskowitsch, MdL meint dazu: „Dauernd arbeiten wir daran, die Naherholungsgebiete attraktiver zu machen und nun wird mit einem Urteil genau das Gegenteil erreicht.“
Katrin Staffler, MdB möchte vermittelnd tätig sein: „Selbstverständlich haben wir großes Verständnis für die schwierige Lage der Kommunen. Daher arbeiten wir über alle politischen Ebenen hinweg gemeinsam daran, für Gemeinden, Städte und Landkreise eine verlässliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Wir wollen auch in Zukunft Angebote für alle Wassersportbegeisterten außerhalb von klassischen Freibädern bieten können.“ Dazu brauchen gerade die Kommunen Rechtssicherheit. „Hier gleich mit der Haftungskeule zu drohen, wird die Attraktivität von öffentlichen Badeseen nicht erhöhen“.
Das vorliegende BGH-Urteil weißt laut Staffler und Miskowitsch leider in eine andere Richtung. „Wir sollten doch eher die Eigenverantwortung stärken und nicht zu einer Vollkaskogesellschaft werden.“, so Miskowitsch.