Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion brachte in der letzten Woche einen Antrag in den Bundestag ein zur Unterstützung von kleineren Unternehmen wie Handwerksbetrieben. Zum 1. Juli tritt die Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen in Kraft. Für die betroffenen Unternehmen hat dies eine erhebliche Mehrbelastungen zu Folge. Um kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe nicht zu überfordern, gibt es zwar eine Handwerkerausnahme, aber diese Ausnahmeregel greift zu kurz, weil sie nur bestimmte Berufe umfasst. Die Unionsfraktion fordert, dass deutlich mehr gewerbliche Tätigkeiten von der Maut befreit werden.

Die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Dachau-Fürstenfeldbruck Katrin Staffler betont: „Von der Mautpflicht müssen weitere Berufe befreit werden. Ungleichbehandlungen unserer heimischen Unternehmen darf es nicht geben. Es müssen vielmehr alle gewerblichen Tätigkeiten von der Maut befreit werden, die handwerksmäßig erbracht werden und mit Transportaufgaben verbunden sind. Dazu gehören laut Staffler beispielsweise der gewerbliche nicht-landwirtschaftliche Gartenbau, der vor- oder nachgelagerte Bereich der Landwirtschaft, das bürgerschaftliche Engagement der Tafeln, Hausmeisterdienste, Energieversorgung, Entsorgung, Messebau und andere vergleichbare Tätigkeiten.

„Viele Betriebe sind von der Mehrbelastung betroffen auch in den Landkreisen Dachau und Fürstenfeldbruck. Mit der Abgabenerhöhung für die Transportbranche verschärft die Ampel die Lage der Unternehmen und gefährdet unseren Wirtschaftsstandort. Die vielen kleinen und mittelständisch geprägten Betriebe brauchen weniger statt immer mehr Bürokratie und Zusatzkosten!“, so Staffler.