Die Ampel-Koalition hat im Oktober mit ihrer Mehrheit im Deutschen Bundestag im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes beschlossen, die Hebammen aus dem Pflegebudget zu nehmen. Diese Änderung soll jetzt wieder rückgängig gemacht werden.
Dazu erklärt die CSU-Bundestagsabgeordnete Katrin Staffler: „Es ist zwar zu begrüßen, dass die Koalition nun ihren Fehler einsieht. Die enorme Verunsicherung unserer Hebammen war jedoch vermeidbar. Die CDU/CSU-Fraktion hat bereits vor Wochen im parlamentarischen Verfahren einen Änderungsantrag vorgelegt, um diese Neuerung wieder rückgängig zu machen. Dies hat aber die Ampel-Fraktion einhellig abgelehnt. Sie hat damit massive Einschnitte in der Versorgung mit und Ausbildung von Hebammen in Kauf genommen.“
Laut Staffler sei es wichtig, die Zahl der Hebammen in den nächsten Jahren zu erhöhen anstatt zu reduzieren. „Aus persönlicher Erfahrung weiß ich wie wichtig und wertvoll die Unterstützung einer Hebamme während und in den Tagen nach der Geburt im Krankenhaus ist.“, betont Staffler, die im Januar zum ersten Mal Mutter geworden ist und fordert: „Statt eines Zickzackkurses sollte Bundesgesundheitsminister Lauterbach daher lieber Antworten darauf geben, wie angesichts des Fachkräftemangels eine angemessene Versorgung von Schwangeren und Wöchnerinnen zukünftig in hoher Qualität sichergestellt werden kann.“ Es wäre außerdem falsch gewesen, die Nachsorge nach einer Geburt dem bereits jetzt schon stark ausgelasteten, nicht auf die Geburtshilfe spezialisierten Pflegepersonal im Krankenhaus aufzubürden. Das würde den Pflege-Notstand unnötig verschärfen. Auch die Krankenhäuser in Dachau und Fürstenfeldbruck haben zunehmend mit fehlendem Pflegepersonal zu kämpfen.
Das sogenannte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sah unter anderem Veränderungen im Pflegebudget vor. Das legt fest, welche Leistungen im Krankenhaus von den Krankenkassen bezahlt werden. Ursprünglich war geplant, dass ab 2025 bestimmte Leistungen gestrichen werden. Finanziert würden nur noch Kosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen. Dazu zählt jedoch nicht die Arbeit von Hebammen am Wochenbett. Die müsste von den Krankenhäusern selbst finanziert werden. Nach massivem Druck von Hebammenverbänden und der CDU/CSU-Fraktion hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigt, die Regelung zurückzunehmen.