Die Grundstücks- und Immobilienpreise steigen in den Landkreisen Dachau und Fürstenfeldbruck immer weiter an. In vielen Gemeinden liegt der angesetzte Grundstückspreis aktuell bei über 1000 Euro pro Quadratmeter – und die Tendenz ist weiter steigend. Die hohen Preise haben auch eine Auswirkung auf die anfallende Erbschaftssteuer, da für die Bewertung der Immobilie, die der Besteuerung zugrunde liegt, der aktuelle Verkehrswert herangezogen wird.
Nicht selten können sich gerade junge Familien die anfallende Erbschaftssteuer für vererbte Immobilien nicht leisten und sind deshalb gezwungen Familienbesitz zu verkaufen. „In der letzten Zeit erhalte ich zahlreiche Hilferufe von Familien aus dem Wahlkreis, die die seit 13 Jahren fehlende Anpassung der Freibeträge an die hohen Immobilien- und Grundstückspreise kritisieren. Dabei geht es mittlerweile keineswegs mehr um Luxusimmobilien, sondern um ganz normale Familien aus der Mitte der Gesellschaft, die eben keine Großverdiener sind“, berichtet die CSU-Bundestagsabgeordnete Katrin Staffler. Nicht selten würden gerade kommerzielle Investoren davon profitieren, dass der Familienbesitz aufgegeben werden muss. Die Folge: Die Mieten steigen in der Region weiter und Einheimische würden verdrängt.
„Eine Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaftssteuer ist dringend notwendig“, fordert Staffler. Gleichzeitig müsse laut der Bundestagsabgeordneten die Erbschaftssteuer regionalisiert werden: Indem die Festlegung der Freibeträge und der Steuersätze in Länderzuständigkeit erfolgt, könnten so unterschiedliche regionale Entwicklungen besser berücksichtigt werden. Schon jetzt fließen die Steuereinnahmen ohnehin an die Länder. „Leider scheitert dieser Vorschlag der Bayerischen Staatsregierung regelmäßig an den rot-grün geführten Landesregierungen. Und auch die Ampel-Regierung erteilt der Regionalisierung der Erbschaftssteuer eine klare Absage“, so Staffler, die sich diesbezüglich jüngst an die Bundesregierung gewandt hat.
Staffler hatte die Bundesregierung gefragt, ob sie eine Anpassung der Freibeträge an die steigenden Immobilienpreise plane und wie sich die Bundesregierung zu einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer positioniere. In der Antwort des Bundesministeriums der Finanzen heißt es nun, dass eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht geplant sei. Auch einer Regionalisierung lehnt die Bundesregierung ab. So heißt es in deren Antwort: „Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine bundeseinheitliche Regelung zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich.“
„Es ist schade, dass die Bundesregierung in dieser Sache den dringenden Handlungsbedarf nicht erkennt und vielen Familien in der Region die Chance verbaut, dass Familienbesitz an die nächste Generation weitergegeben wird“, stellt Staffler fest und verspricht, dass sich die CSU weiterhin dafür einsetzen werde, die Freibeträge anzupassen.