Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am Montag vom Bundesklimaminister Robert Habeck mit sofortiger Wirkung gestoppt. Vor allem Neubauten von Häusern nach dem Standard 55 sind betroffen.
Laut des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz musste das Programm aufgrund der enormen Antragsflut und der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind laut Angaben der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen, die auf das im November angekündigte Auslaufen des Programms zum 31. Januar zurückzuführen sind.
„Es ist mehr als unverständlich, warum der Bundesklimaminister die stark nachgefragte BEG-Förderung über Nacht stoppen lässt. Das kommt einer Vollbremsung in Sachen Klimaschutz gleich und hat mit Planungssicherheit nichts zu tun! Wenn wir bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum schaffen wollen, brauchen wir Planbarkeit und keine Verunsicherung! Es ist davon auszugehen, dass auch viele Bürgerinnen und Bürger aus den Landkreisen Dachau und Fürstenfeldbruck von dem Förderstopp betroffen sind. Auch Kommunen haben sich bereits bei mir gemeldet, weil sie verunsichert sind“, kritisiert die CSU-Bundestagsabgeordnete Katrin Staffler und führt weiter aus: „Das Argument von Habeck, die Förderung würde Fehlanreize setzen und der Effizienzhaus-55-Standard hätte sich längst auf dem Markt durchgesetzt, verfängt nicht. Ganz im Gegenteil! Dass es zum Standard geworden ist, hat doch maßgeblich mit den Fördermitteln zutun!“
Vom Förderstopp sind wohl auch bereits eingereichte Anträge betroffen. „Viele fragen sich jetzt zu Recht, wie es mit ihrer fest eingeplanten Förderung weitergeht. Der Bundesklimaminister muss nun schnell im Sinne aller Betroffenen für Klarheit sorgen und schnelle Lösungen anbieten.“, fordert Staffler.
Neben der endgültigen Einstellung der Neubauförderung des Effizienzhauses 55, sind auch die Fördermittel der KfW für Neubauten nach dem noch sparsameren Effizienzstandard 40 vorerst gestoppt, ebenso wie Zuschüsse für umfassende energetische Sanierungen und die Förderung von Photovoltaik-Anlagen innerhalb der BEG-Förderung. Nicht betroffen sind Einzelmaßnahmen in der Sanierung, wie z.B. der Heizungstausch.