„Ein wichtiges Signal für unsere Unternehmer vor Ort!“ – Bundestagsabgeordnete Katrin Staffler begrüßt Erleichterungen für Unternehmen und die Gastronomie
Am Mittwoch, den 3. Februar, hat die Koalition weitere Corona-Hilfen beschlossen. Im Fokus stehen Erleichterungen, von denen auch Unternehmen und gastronomische Betriebe in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau profitieren.
Katrin Staffler (CSU) begrüßt die getroffenen Maßnahmen: „In den letzten Wochen haben mich viele Zuschriften von Unternehmern aus dem Wahlkreis erreicht, die durch massive Umsatzausfälle sehr unter der Corona-Pandemie leiden. Es ist daher ein wichtiges Signal, dass sie nun die Einbußen in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Damit schaffen wir für unsere Betriebe kurzfristig die notwendige Liquidität“. Mit Blick auf die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie betont die Bundestagsabgeordnete: „Unsere Gastronomen sind besonders hart von den Einschränkungen betroffen. Vor allem profitieren sie aktuell nicht von der Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen. Deshalb ist es nur logisch, dass wir diese Unterstützung verlängern, um ihnen einen besseren Start aus der Corona-Krise zu ermöglichen“.
Im Detail hat sich der Koalitionsausschuss darauf geeinigt, den geltenden steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) anzuheben. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt. Darüber hinaus gibt es pro Kindzum Kindergeld einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro. Auch für den Kulturbereich wurde ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von 1 weiteren Milliarde Euro beschlossen.