Senkung der Mehrwertsteuer
Am 22. April hat sich der Koalitionsausschuss in Berlin auf eine Entlastung für Gastronomiebetriebe geeinigt. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent soll befristet eingeführt werden.
Abgeordnete Katrin Staffler begrüßt diese Einigung: „Die Corona-Krise stellt uns alle vor große Herausforderungen. Gerade der Gastronomie bricht ein großer Teil der Einnahmen weg. Auch in den Kreisen Dachau und Fürstenfeldbruck ist das gesellschaftliche Leben ohne unsere vielfältige Gastronomie auf Dauer nicht vorstellbar. Unsere Wirtshäuser vor Ort sind wichtige Treffpunkte und die Heimat vieler Vereine. Hier wird nicht nur gegessen und getrunken, sondern auch diskutiert, gelacht, getanzt und Brauchtum gelebt. Deshalb ist es wichtig, dass wir unsere Wirtschaften, Restaurants und Cafés unterstützen und ich freue mich, dass dies im Koalitionsausschuss unter großem Einsatz der CSU gelungen ist!“
Bislang gilt ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Speisen, die in gastronomischen Betrieben verzehrt werden. Werden Speisen geliefert oder mitgenommen, fällt ein Steuersatz von 7 Prozent an. Nun wird ab dem 1. Juli 2020 befristet zum 31. Juni 2021 eine einheitliche Steuer von 7 Prozent eingeführt.
Staffler betont auch die Rolle jedes Einzelnen: „Wir alle können schon jetzt unsere Wirtschaften unterstützen, zum Beispiel indem wir Gutscheine kaufen, Abholangebote in Anspruch nehmen oder Essen liefern lassen.“