Die Bundestagsabgeordnete Katrin Staffler begrüßt, dass Bildungsangebote, die derzeit umsatzsteuerbefreit sind, dies auch in Zukunft bleiben werden. Der Vorschlag aus dem von Bundesfinanzminister Scholz eingebrachtem Gesetz, eine Umsatzsteuer auf Weiterbildungsangebote einzuführen, wurde somit aufgegeben.
Staffler sieht darin ein gutes Zeichen für die Weiterbildung: „Die zahlreichen Zuschriften von betroffenen Bürgern sowie Weiterbildungsträgern aus dem Wahlkreis zeigen, wie relevant dieses Thema in der Gesellschaft ist. Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt immer schneller. Dadurch ist es nötig, dass wir alle uns stetig fortbilden. Politik sollte hier keine Steine in den Weg legen und Bildungsangebote verteuern, sondern stattdessen lebenslanges Lernen für alle Menschen unterstützen“.
Die Bildungspolitiker der Union haben sich aktiv für die Beibehaltung der bisherigen nationalen Rechtslage bei der Besteuerung von Bildungsleistungen eingesetzt. Dies wurde nun im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt und entsprechend umgesetzt.