Am Freitag, dem 25.Oktober fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung statt. Für 12 Gewerke, darunter Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Parkettleger, Raumausstatter und Schilder- und Lichtreklamehersteller, soll die Zulassungspflicht eingeführt werden.
Bundestagsabgeordnete Katrin Staffler begrüßt diese Änderung: „Das Handwerk hat in Deutschland eine ganz besondere Bedeutung. Deshalb müssen wir die richtigen Rahmenbedingungen für unsere Handwerksbetriebe schaffen. Gerade in Dachau und Fürstenfeldbruck ist das Handwerk fest verwurzelt und leistet einen großen Beitrag zu unserem wirtschaftlichen Wohlstand. Durch die Änderung der Handwerksordnung schaffen wir mehr Sicherheit für die Betriebe und stärken den Meisterbrief“.
Das entscheidende Kriterium für die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist, ob es sich um gefahrengeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet.