Bundestag berät Jahressteuergesetz
Am heutigen Freitag fand im Deutschen Bundestag die 1. Beratung des Jahressteuergesetzes statt. Darin enthalten sind auch Neuerungen zum geldwerten Vorteil auf verbilligte Mitarbeiterwohnungen. Stellen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Wohnraum zu vergünstigten Mieten zur Verfügung, sollen auf diese keine Steuern mehr gezahlt werden. Die verbilligte Miete darf dabei nicht weniger als zwei Drittel der ortsüblichen Miete betragen und die ortsübliche Miete darf höchstens bei 25 Euro je Quadratmeter liegen (§ 8 Absatz 2 JStG 2019).
„Auch Landkreise wie Dachau und Fürstenfeldbruck, in denen die Mieten sehr hoch sind, müssen von diesen Regelungen profitieren. Daher hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, dass gegenüber dem Entwurf aus dem Finanzministerium die Obergrenze je Quadratmeter erhöht wird“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Katrin Staffler. „Mit dieser Maßnahme wird der Bau bezahlbaren Wohnraums für Unternehmen zu einer attraktiven Möglichkeit, dringend benötigte Mitarbeiter zu gewinnen oder an das Unternehmen zu binden“, so die Abgeordnete weiter.
Am 31. Juli 2019 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (JStG 2019) vorgelegt. In diesem werden sämtliche steuerliche Maßnahmen des Jahres zusammengefasst.